- Laienkelch
- Lai|en|kelch 〈m. 1; unz.〉 Abendmahl für Laien in Gestalt von Wein
* * *
Lai|en|kelch, der <o. Pl.> (christl. Kirche):dem Laien gewährtes Trinken von konsekriertem Wein bei der Kommunion bzw. beim Abendmahl.* * *
Laienkelch,das Trinken des eucharistischen Weins (Kelchkommunion) durch nicht zum Klerus gehörende Christen. In der lateinischen Kirche wurde seit dem 13. Jahrhundert die Kelchkommunion mehr und mehr auf den zelebrierenden Priester beschränkt. Als theologische Rechtfertigung diente die Lehre von der Konkomitanz, der zufolge auch die Brotgestalt allein den ganzen Christus gegenwärtig werden lässt. Ausdrücklich verboten wurde der Laienkelch erstmals auf dem Konzil von Konstanz (1415) gegen die Hussiten. Das Konzil von Trient erneuerte 1562 gegen die Reformatoren das Verbot, wodurch der Laienkelch bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts zum wesentlichen konfessionellen Unterscheidungsmerkmal der Abendmahlspraxis zwischen der katholischen und den evangelischen Kirchen wurde. Das 2. Vatikanische Konzil hob 1963 das Verbot des Laienkelchs auf. Die Entscheidung, unter welchen Bedingungen er zu erlauben ist, liegt seit 1970 bei den Bischofskonferenzen. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat den Laienkelch 1971 in Messen mit nicht zu großer Teilnehmerzahl - nach dem Ermessen des zuständigen Priesters - grundsätzlich gestattet.* * *
Lai|en|kelch, der <o. Pl.> (christl. Kirche): dem Laien gewährtes Trinken von konsekriertem Wein bei der Kommunion bzw. beim Abendmahl.
Universal-Lexikon. 2012.